Im ersten Jahr Deiner Schreinerausbildung bist Du in aller Regel Schüler in der Berufsfachschule. Während dieses Schuljahres absolvierst Du in Deinem späteren Ausbildungsbetrieb als Praktikant sogenannte Betriebstage. Für diese Betriebstage erhältst Du in der Regel eine Tagespauschale.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsfachschule schließt sich über zwei Jahre hinweg der duale Teil der Schreinerausbildung an. Während dieser Zeit erhältst Du eine Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist. Der Tarifvertrag gilt für ganz Baden-Württemberg, weshalb alle Auszubildenden für das jeweilige Ausbildungsjahr dieselbe Vergütung erhalten. Diese beträgt aktuell (Stand November 2022) im zweiten Ausbildungsjahr 860 €, im dritten Ausbildungsjahr 970 €.
Die Bezahlung ausgebildeter Schreinerinnen und Schreiner wird in Tarifverträgen geregelt. Diese beinhalten neben dem Lohn bzw. Gehalt unter anderem auch Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen als auch Arbeitszeitregelungen und anderes mehr. Der Gehaltsanspruch einer Schreinerin bzw. eines Schreiners richtet sich in erster Linie nach der Tätigkeit im Betrieb und darüber hinaus nach der Qualifikation und Arbeitserfahrung.
Das Tarifentgelt ab dem ersten Gesellenjahr beträgt aktuell ca. 2.514 € und ab dem dritten ca. 2.857 € monatlich. Je nach Tätigkeit und Eingruppierung kann der Tariflohn einer Schreinerin bzw. eines Schreiners bis auf ca. 3.428 € steigen. Der Tariflohn für Schreinermeisterinnen und -meister beträgt in der Eingangsstufe 3.564 € monatlich.
Zu dieser tariflichen Grundvergütung kommen weitere tarifliche Leistungen, wie etwa Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld hinzu.
Möglicherweise wird je nach betrieblichen Bedingungen und Arbeitsmarktsituation auch über Tarif bezahlt.
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